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Haftungsauschlusserklärung für neue Mitglieder. Bitte unbedingt zum ersten Besuch mitbringen!

Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden
Die für Niedersachsen geltenden Regelungen sind im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) enthalten. Danach werden Hunde - unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit - reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.